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Der Jahresabschluss
Selbstverständlich erfasst unser „Handwerk“ auch das Erstellen von Jahresabschlüssen für Ihr Unternehmen. Dieser Jahresabschluss bildet neben der Grundlage für die Besteuerung durch die Finanzbehörde auch eine Informationsquelle für Ihre Bankpartner, Gläubiger, Anleger und für Ihre unternehmerischen eigenen Aktivitäten, die immer im Vordergrund stehen.
Wir übernehmen innerhalb der vorgesehenen Fristen ebenso die Veröffentlichung oder Hinterlegung beim Bundesanzeiger für Sie, soweit dies für Ihr Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Abschluss stellt also nicht nur das Ende einer Rechnungsperiode dar, sondern hilft Ihnen unterstützend für Ihre Entscheidungen, bei denen wir Sie gerne beraten.
Die Abschlusserstellung für Sie erledigen wir für alle Rechtsformen, die in Betracht kommen, egal ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Personenhandelsgesellschaft, Kapitalgesellschaften oder Partnerschaftsgesellschaften.