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Das Vermögen • Der Nachlass • Die Schenkung
Egal ob Unternehmensnachfolge, oder Planungen zur vorweggenommenen Erbfolge im privaten Bereich; wir unterstützen Sie rechtzeitig bei allen Planungen, die angestellt werden müssen unter Beachtung der Gesetzgebung und Ihren Wünschen und Vorstellungen.
Nachfolgeregelungen finden immer öfter als Fakt Eingang in die Bewertungen der Kreditwürdigkeit durch Banken und sonstige Finanziers, die Ihrem Unternehmen Liquidität im benötigten Rahmen zur Verfügung stellen. Deshalb ist ein Konzept oftmals schon in einem frühen Stadium von großem Vorteil, wenn Nachfolgeregelungen aufgestellt sind. Wir beraten Sie gerne dazu mit Anwälten und Notaren, mit denen wir seit langem erfolgreich zusammen arbeiten oder in Zusammenhang mit den Sie beratenden Anwälten bzw. Notaren.
Zur Sicherung Ihres Vermögens macht es oftmals Sinn, eine Testamentsvollstreckung anzuordnen, um damit sicher zu stellen, dass die Nachfolger die Substanz des Unternehmens oder Ihres sonstigen Vermögens nicht vernichten. Hierzu übernehmen wir gerne die befristete oder unbefristete (Dauer-) Testamentsvollstreckung. Sprechen Sie uns an, sofern Sie Fragen dazu haben.